Was Krankenhäuser jetzt tun müssen, um erfolgreich Fördermittel zu beantragen
10. Dezember 2020 | 14:00 Uhr
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat der Bund im Krankenhauszukunftsfonds drei Milliarden Euro Fördermittel für Investitionen von Krankenhäusern in Notfallkapazitäten und digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Die Länder steuern weitere 1,3 Milliarden Euro bei. Für die Antragsstellung ist ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen. Die Krankenhausträger müssen ihren Förderbedarf zunächst beim jeweiligen Bundesland anmelden. Anschließend beantragen die Bundesländer die Fördermittel beim Bundesamt für Soziale Sicherung und reichen sie an die Krankenhäuser aus.
Krankenhäuser sollten jetzt handeln, um ihre Bedarfe anzumelden und die Antragstellung mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen vorzubereiten.
Was ist konkret zu tun, damit Ihr Projekt gefördert werden kann?
Die Hospitaltechnik Planungsgesellschaft mbH und die Rechtsanwaltssozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek möchten Sie fachlich und rechtlich umfassend informieren. Gemeinsam geben wir Ihnen einen Überblick über die Fördervoraussetzungen und das Procedere der Antragstellung.
Rechtsanwältin Frau Kirstin van Sande und unser Bereichsleiter IKT Herr Alexander Koch informieren Sie aktuell und unkompliziert in unserem Webinar:
Krankenhauszukunftsgesetz kompakt – was Krankenhäuser jetzt tun müssen, um erfolgreich Fördermittel zu beantragen
Donnerstag, 10.12.2020, 14:00 bis 16:00 Uhr
Melden Sie sich gerne bis zum 9. Dezember 2020 kostenfrei per E-Mail an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sie erhalten anschließend eine Einladung, über die Sie an dem Webinar via Microsoft Teams teilnehmen können.
Wir freuen uns, Sie digital zu treffen.